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Zertifizierungsbedingungen

Das Know-how und die Ausrüstung, die wir für die Chronometer-Zertifizierung einsetzen, können der Schweizer Uhrenindustrie für jede Art der Gang-Kontrolle von Zeitmessgeräten zur Verfügung gestellt werden.

Die COSC selbst kann den Gang der ihr anvertrauten Zeitmessgeräte auf vielerlei Weise kontrollieren. Dabei handelt es sich um Tests, die an sich keine Qualifizierung für die Bezeichnung Chronometer bedeuten, die jedoch die Entwicklung und industrielle Fertigung von Uhren in Manufakturen erleichtern oder gar beschleunigen können.

Der Eigentümer der Marke der eingereichten Uhren oder Uhrwerke trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der COSC-Einreichungsvorgaben.

Die Geschäftsführung der COSC organisiert in Zusammenarbeit mit den Antragstellern die passende Logistik, um die Produktionen optimal auf die Teststellen zu verteilen und dabei die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden angemessen zu berücksichtigen.

Vorgaben für die Einreichnung bei der COSC

Vorghensweise bein neuen Kalibern

Allgemeinen Geschäftsbedingungen