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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die oberste Instanz der COSC. Ihre Funktionsweise und Befugnisse sind in der Satzung der COSC festgelegt.

Die Zusammensetzung der Hauptversammlung kann in einem Tätigkeitsbericht, der unter der Rubrik JAHRESBERICHTE über die aufgeführte NACHRICHTEN am Seitenende heruntergeladen werden kann, eingesehen werden.