Vorgaben
Die eingereichten Uhrwerke oder Zeitmessgeräte müssen nummeriert sein. Die Nummer jedes Exemplars darf vom Einreicher nur einmal für dasselbe Kaliber verwendet werden.
Die Zeitmessgeräte müssen mit einer Sekundenanzeige ausgestattet sein. Kaliber mit Chronographenmodul dürfen nur eingereicht werden, wenn sie zusätzlich zum Sekundenzeiger auch einen Chronographenzeiger besitzen.
Die Uhrwerke müssen in bestimmten Arbeitsverschlüssen eingereicht werden. Die Modelle und Merkmale der Verschlüsse sind in den Vorgaben für die Einreichung bei der COSC nachzulesen.
Die Bearbeitung der vielen zu zertifizierenden Uhrwerke erfolgt mit Hilfe von besonderen Arbeitszifferblättern und -zeigern. Die Vorgaben für die Einreichung bei der COSC legen genau die Abmessungen, Formen und Farben fest, die bei halbautomatischen Kontrollen zulässig sind.
Die Kaliber müssen von den Einreichern mittels eines Identifikationsblattes beschrieben werden, um die besten Bearbeitungsbedingungen zu gewährleisten und um Schäden durch das wiederholte Aufziehen während der Tests zu vermeiden.
Die Vorgaben für die Einreichung bei der COSC herunterladen
Der Anhang zu den Vorgaben für die Einreichung bei der COSC herunterladen